Gott, OL

von Ferdinand von Schirach
Oldenburgisches Staatstheater, 2020

Regie: Peter Hailer, Bühne: Dirk Becker, Kostüme: Britta Leonhardt, Dramaturgie: Matthias Grön, Licht: Sofie Thyssen

mit: Vorsitzende des Ethikrats: Nientje C. Schwabe, Richard Gärtner: Winfried Küppers, Brandt, Augenarzt: Thomas Birklein, Biegler, Rechtsanwältin: Anke Stedingk, Keller, Mitglied des Ethikrates : Tobias Schormann, Litten, Rechtssachverständige: Eva Spott, Sperling, medizinischer Sachverständiger: Klaas Schramm, Thiel, theologischer Sachverständiger: Matthias Kleinert

Wem gehört unser Leben ?

Mit überwältigendem leidenschaftlichen Engagement gestalten die Schauspieler des Oldenburger Ensembles dieses wieder einmal ins schmerzhaft Unsichere treffende moralisch-rechtliche Realitäts-Theater von Ferdinand von Schirach, der mit seinem Stück “Terror” bereits auf allen deutschen Bühnen sein Publikum in tiefes Nachdenken stürzte.

Auch in dieser Frage, die Schirach vor einem Ethikrat diskutieren läßt, gibt es keine endgültige und keine einheitliche Antwort: Wem gehört unser Leben? – dürfen wir selbst es beenden und wenn ja, auch mit fremder, mit ärztlicher Hilfe?

Es disktutieren dieses auf freier Bühne sogenannte Experten unseres gesetzlich fest verankerten Gesellschaft-Verbundes: Da ist die zentrale, die Hauptperson: der 79 Jahre alte Architekt Richard Gärnter, der nach dem Tod der Ehefrau vor drei Jahren noch immer so unendlich leidet, dass er keinen weiteren Ausweg mehr weiß – nach vielen Gesprächen und Therapien  – als den befreundeten Arzt um Mithilfe beim Suizid zu bitten. Doch dieser lehnt ab, er kann die Beihilfe zum Tod eines gesunden Menschen nicht verantworten und hat sich daher an den Ethikrat gewandt. Aber was heißt das eigentlich: “gesund”,  wenn jemand aus verschiedenen Gründen so sehr leidet, dass er aus dem Leben scheiden will? Und spielt dann das Alter noch eine Rolle? (Dieser Aspekt wurde übrigens nicht diskutiert und auch in der anschließenden Befragung des Publikums nicht differenziert angeboten).

Winfried Küpper bewegt das Auditorium wohl nur peripher, obgleich er seiner Verzweiflung glaubhaft Ausdruck verleiht. Aber vielleicht ist es gerade das, wenn er aus seiner versunkenen, in sich gekehrten Haltung jäh aufschreckt und sehr wütend, sehr lebendig, sehr für sich selbst werbend  beharrlich auf sein im Grundgesetz verankertes “Recht” fixiert ist, dass dem Menschen die freie Entscheidung zugesteht. Aber Gärtner möchte den letzten Schritt – wie Hedda Gabler in Ipsens Drama – ” in Würde” gehen.  Und das hieße dann nach einstimmiger Ansicht der Medizin- und Rechtswissenschaftler: mit ärztlicher Hilfe. Das Dilemma trotz aller historisch aufgearbeiteten und der Zeit angepassten Rechtsprechung ist, dass kein Arzt zu dieser Hilfe verpflichtet werden kann, er “nur” seinem eigenen Gewissen unterliegt.

Doch die Auseinandersetzung auf der Bühne driftet sehr viel weiter auseinander. Unter der liebenswürdig-höflichen, aber bestimmten Leitung von Nientje C. Schwabe als Vorsitzende  des Ethikrats, die strengsten auf die Würde dies Gremiums achtet, keine Zwischenbemerkungen und schon gar keinen Humor zuläßt, brilliert zunächst Eva Spott als Rechtsgelehrte in der exakten und umfassenden Darstellung der juristisch austarierten Verankerung des Gesetzes zur Sterbehilfe, das dem Menschen, ausgehend von der im Grundgesetz verankerten Würde und Eigenverantwortlichkeit erlaubt, seinem Leben ein Ende zu setzen. Die Problematik, so wie sie hier zur Diskussion steht, betrifft aber nicht mehr den unheilbar kranken Menschen, dem durch die Palliativmedizin, seine Patientenverfügung und die Hospizfürsorge zu helfen bzw. von seinem Leiden zu erlösen ermöglicht werden darf, sondern es geht um den scheinbar gesunden, jungen wie alten Menschen.

Natürlich verläuft die Diskussion, und Schirach ist ja bekannt als Anwalt für seine glänzende juristische Argumentation, seine literarisch verfestigte Dialektik und fast sokratische Gesprächsführung, dementsprechend brisant, aufregend und neben aller Sachlichkeit auch emotional hoch aufgeladen. Die Ängste vor dem Mißbrauch einer ärztlich unterstützten Sterbehilfe geht mit Argumenten aus den menschenverachtenden medizinischen Exzessen der Euthanasie im Dritten Reich einher, die von dem Vertreter der Wissenschaft als Damoklesschwert angeführt wird, wenn auch ohne echte Empathie für das pesönlich betroffene Individuum. Neben dieser in sich abgeschlossenen Argumentation steht die offnene Rolle der hochgradig ambitionierten Rechtsanwältin, die das Anliegen ihres Mandanten mit eleganter Rhetorik und umfassender Orientierung in den gefragten Sachbereichen zeitweilig zu dramatischer Höchstform auflaufen läßt.

Das ist das spannendste Duell in dieser Debatte, die Anke Stedingk als Rechtssachverständige mit dem katholischen Bischof ebenso geschickt wie suffisant führt, das aber von Matthias Kleinert würdevoll, fast stets sicher und selbstbewußt, ohne überheblich oder missionierend zu sein, pariert wird. Denn Schirach weiß, dass er es hier mit zwei Ebenen zu tun hat: Der Ethikrat muß keinem Glauben verpflichtet sein, er zieht seine Grundgedanken aus dem Humanismus, während das Christentum mit gänzlich anderen Argumenten für und um jedes Leben kämpft. Und jeder, der in dieser Runde spricht, hat irgendwie Recht, ist irgendwie in seinem Recht konsequent.

Ein spannender Disput, ein berührender und tief bewegender Versuch, ein Thema, dass uns alle betrifft, aus der Starre und Blockerung jedweder Intoleranz und Unwissenheit zu lösen.

Die Meinung des Publikums ist an diesem Abend beinahe pari: 48 Prozent stimmen für eine aktive Sterbehilfe seiten der Ärzte, 53 Prozent sind gegen einen Fremdeingriff, und 7 Prozent enthalten sich der sofortigen Stellungsnahme.

A.C.

 

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